DSGVO Beratung
Warum ist das Thema nicht längst erledigt?
Die DSGVO ist ein vergleichsweise junges Gesetz. Das heißt, wie genau eine praktische Ausgestaltung zu erfolgen hat, wird nach wie vor durch Rechtsprechung und Einordnung der Aufsichtsbehörden nachjustiert. Vermeintliche Gewissheiten aus der frühen Zeit der DSGVO gelten unter Umständen nicht mehr in der ursprünglichen Form. Hinzu kommt, dass die Technik (z.B. KI) sich rasant weiterentwickelt und ihr Einsatz in Einklang mit der DSGVO zu bringen ist.
Es lohnt also, ab und an mal einen kritischen Blick auf die eigene Umsetzung zu werfen – oder von außen werfen zu lassen. Tatsächlich fordert die DSGVO sogar in Art. 32, dass eine regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung stattzufinden hat.